Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Inhaltsverzeichnis
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Verbrauchsmittel, die bei der häuslichen Pflege helfen oder sie sogar erst ermöglichen. Sie können auch die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern oder gezielt Beschwerden lindern. (1)
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Technische Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten, Notrufsysteme, Hilfen für die Positionierung (Lagerung)
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe oder FFP2-Masken.
Typische Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gelistet. Für Privatversicherte gilt der Hilfsmittelkatalog aus ihrem Versicherungsvertrag. Wenn sie pflegerisch notwendig sind, stellt die Pflegeversicherung die Pflegehilfsmittel kostenlos zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppen im Überblick
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind die Hilfsmittel nach Produktgruppen geordnet. Pflegehilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen 50 bis 52 (technische Pflegehilfsmittel) und in Produktgruppe 54 (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch). (2)
Produktgruppe (PG) und Beispiele:
- PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Pflegebetten und Zubehör oder spezielle Pflegerollstühle.
- PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden wie zum Beispiel Waschsysteme, Duschwägen oder Hilfen für die Positionierung (Lagerung).
- PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität wie zum Beispiel Notrufsysteme oder Hilfen zum Einnehmen von Medikamenten.
- PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz oder Schutzschürzen.
Das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis ist nicht verbindlich
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis stellt gemäß Paragraf 78 Abs. 2 SGB XI eine Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die Gesetzessystematik besagen, dass sowohl das Hilfsmittelverzeichnis der GKV als auch das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegeversicherung für die Versicherten nicht verbindlich sind. Sie können somit im Einzelfall auch Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erhalten, die nicht in diesen Regelwerken aufgeführt sind.

Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Wenn Sie mehr über die Voraussetzungen, den Antrag, die Kostenübernahme und die Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln erfahren möchten, lesen Sie gerne weiter in diesem pflege.de Ratgeber: Technische Pflegehilfsmittel.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessern und Infektionen vorbeugen. Kurz: Sie dienen der Infektionsprophylaxe.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Deshalb übernimmt die Pflegeversicherung die Anschaffungskosten nicht einmalig, sondern monatlich bis zu einem Höchstbetrag von 42 Euro.
Liste aller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: (2)
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Bettschutzeinlagen
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz oder medizinische Gesichtsmasken
- FFP2-Masken
- Schutzbekleidung oder Schutzschürzen
Desinfektionsmittel für Hände
Händedesinfektionsmittel tötet Keime und Erreger auf der Haut ab. Dadurch reduziert sich bei sensiblen Tätigkeiten das Infektionsrisiko für die pflegebedürftige Person und für die Pflegeperson.
Pflegende müssen sich zum Beispiel die Hände desinfizieren, bevor sie Medikamente geben, beim Zähneputzen helfen, einen Katheter anlegen oder einen künstlichen Darmausgang versorgen. Mehr dazu im Ratgeber Händedesinfektion.
Desinfektionsmittel für Flächen
Flächendesinfektionsmittel tötet Keime und Krankheitserreger auf Oberflächen von Gegenständen oder auf dem Fußboden. Es wird auf sensiblen Flächen angewendet, wenn die Gefahr besteht, dass Erreger darauf gelangt sein könnten. So wird das Infektionsrisiko in der häuslichen Pflege verringert.
Desinfektionsmittel für Flächen werden oft im Sanitärbereich verwendet oder in Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Auch Pflegebetten müssen zum Beispiel regelmäßig desinfiziert werden. Mehr dazu im Ratgeber Flächendesinfektion.
Bettschutzeinlagen
Mit einer Bettschutzeinlage können Körperflüssigkeiten im Bett aufgefangen werden. Die Einlagen schützen so das Bett und den Bezug. Und die pflegebedürftige Person kann bequemer und trockener liegen.
Bettschutzeinlagen werden vor allem bei größeren nässenden Wunden oder Inkontinenz benötigt. Die Einlagen ersetzen allerdings keine Inkontinenzversorgung, sondern ergänzen diese um einen zusätzlichen Schutz.
Einmalhandschuhe
Einweg- oder Einmalhandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie Pflegepersonen vor ansteckenden Krankheiten.
Es gibt sie aus verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, die je nach Hautverträglichkeit verwendet werden. Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, aber Experten raten in den meisten Fällen zur Nutzung von Handschuhen im Pflegealltag.
Als Pflegeperson sollten Sie Einmalhandschuhe beispielsweise bei der Zahnpflege oder beim Wechsel von Inkontinenzmaterial tragen.
Unsterile und sterile Handschuhe
Unsterile Handschuhe finden sich als Pflegehilfsmittel in der Produktgruppe 54 und werden regelhaft durch die Pflegeversicherung gestellt. Sterile Handschuhe, die Sie zum Beispiel beim Katheterwechsel oder der Wundversorgung benötigen, gelten jedoch als Hilfsmittel und finden sich daher im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 19. Es gelten damit auch die Regeln der Hilfsmittelversorgung nach Paragraf 33 (SGB V) und sterile Handschuhe unterliegen nicht den Regeln für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

Mundschutz oder medizinische Gesichtsmasken
Ein Mundschutz, auch Mund-Nasenschutz (MNS), OP-Maske oder medizinische Gesichtsmaske genannt, schützt vor Tröpfchen in der Atemluft, die Krankheitserreger übertragen können. Sie dient vor allem dem Fremdschutz, das heißt, sie schützt andere Personen vor den Erregern des Trägers.
Ein Mundschutz ist schon in dem Moment ratsam, in dem Sie als Pflegeperson leicht erkältet sind und es schnell zu einer Ansteckung der pflegebedürftigen Person kommen könnte.
FFP2-Masken
FFP2-Masken sind Masken aus Vliesstoff, die vor Tröpfchen und Aerosolen schützen. Anders als ein einfacher Mundschutz dienen sie zusätzlich zum Fremdschutz auch dem Selbstschutz. Das heißt, der Träger schützt nicht nur andere, sondern wird auch vor den Erregern von anderen geschützt.
Als Pflegeperson können Sie eine FFP2-Maske tragen, wenn die Pflegebedürftige Person zum Beispiel erkältet ist. So schützen Sie sich selbst vor einer Ansteckung.
Schutzbekleidung oder Schutzschürzen
Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend. Sie müssen nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.
Schutzschürzen können Sie zum Beispiel nutzen, wenn Sie als Pflegeperson bei der Körperwäsche unterstützen oder die Bettwäsche einer inkontinenten Person wechseln.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich haben pflegebedürftige Versicherte unter drei Voraussetzungen: (1)
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad. Es spielt keine Rolle welchen.
- Der Pflegebedürftige lebt zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen. Zusätzliche Tages- oder Nachtpflege ist möglich.
- Der Pflegebedürftige wird zumindest teilweise von Angehörigen oder Freunden privat gepflegt. Ein ambulanter Pflegedienst darf ebenfalls an der Pflege beteiligt sein.
Pflegebedürftige in stationärer Pflege werden direkt über das Pflegeheim mit allen notwendigen Pflegehilfsmitteln versorgt. Sie können deshalb keine zusätzlichen Verbrauchsmittel für die Pflege beantragen. Auch der ambulante Pflegedienst muss eigene Mittel mitbringen und verwenden.
Pflegehilfsmittel für bis zu 42 Euro pro Monat
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat. Es gibt also keine „Pflegehilfsmittel-Pauschale“, sondern eine bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmitteln, die für die Pflege benötigt werden. (1)
Sie entscheiden selbst, welche Mittel Sie für die häusliche Pflege benötigen. Wenn Sie den Höchstbetrag von 42 Euro nicht überschreiten, sind die Verbrauchsmittel für Sie kostenlos und zuzahlungsfrei. Wenn Sie mehr ausgeben, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Pflegehilfsmittel beantragen: Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Sie haben drei Möglichkeiten, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf Kosten der Pflegeversicherung zu erhalten:
- Sie können die Produkte über einen Versand-Anbieter online bestellen und regelmäßig versandkostenfrei nach Haus geliefert bekommen. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
- Oder sie können die Produkte bei ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern beziehen und sie einmal monatlich dort abholen. Auch diese Anbieter rechnen in der Regel direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
- Oder Sie können bei Ihrer Pflegeversicherung eine Genehmigung einholen und dann die Produkte selbst einkaufen. Die Zahlungsbelege reichen Sie jeden Monat mit einem Formular für die Kostenerstattung ein, um die vorgestreckten Kosten zurückzubekommen.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Varianten zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Pflegehilfsmittel online bestellen
Bei einem zugelassenen Versand-Anbieter können Sie Pflegehilfsmittel online bestellen und bekommen diese dann versandkostenfrei zugeschickt. Diese Anbieter rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nur Privatversicherte müssen in Vorleistung gehen und sich die Kosten später erstatten lassen.
Die Bestellung über Versand-Anbieter hat den Vorteil, dass Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel kostenlos zugeschickt bekommen und nicht jedes Mal an einem bestimmten Ort abholen müssen.
Natürlich können Sie online und oft auch telefonisch die benötigten Produkte anpassen oder die Versorgung pausieren. Auch ein Beratungsgespräch zu Ihrem Bedarf an Pflegehilfsmitteln in Ihrer persönlichen Pflegesituation ist möglich.
Pflegehilfsmittel aus der Apotheke oder dem Sanitätshaus
Einzelne Apotheken oder Sanitätshäuser bieten eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch an. Wo das in Ihrer Nähe für Sie möglich ist, erfahren Sie am einfachsten bei Ihrer Pflegeversicherung.
Wenn Sie dort einen Versorgungsvertrag unterschrieben haben, können die Anbieter direkt mir Ihrer Pflegekasse abrechnen. Privatversicherte gehen auch hier in Vorleistung und lassen sich die Kosten später erstatten. Die Pflegehilfsmittel müssen Sie einmal im Monat vor Ort abholen.
Pflegehilfsmittel selbst kaufen und auszahlen lassen
Sie können mit Ihrer Pflegeversicherung vereinbaren, dass Sie die Verbrauchsmittel auf eigene Rechnung selbst kaufen, zum Beispiel in einem Drogeriemarkt. Am Monatsende reichen Sie die Zahlungsbelege ein und können sich für gekaufte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro auszahlen lassen.
Sie können auf diese Art immer spontan entscheiden, was Sie in welchen Mengen benötigen. Allerdings müssen Sie selbst einkaufen gehen und hinterher die Zahlungsbelege einreichen. Auch den Höchstbetrag von 42 Euro im Monat müssen Sie gut im Blick behalten, um Mehrkosten zu vermeiden.
Beachten Sie außerdem, dass Pflegeversicherungen bestimmte Anforderungen an die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel haben. In der Regel werden nur die Kosten für Produkte erstattet, die in Qualität, Funktion und Preisgestaltung den Vorgaben entsprechen.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege oder unterstützen eine selbständige Lebensführung. Auch Hilfsmittel, die die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern, zählen zu den Pflegehilfsmitteln. Unterschieden werden technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Es gibt technische Pflegehilfsmittel (zum Beispiel Pflegebetten, Notrufsysteme) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder saugfähige Bettschutzeinlagen).
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind dazu da, Infektionen zu verhindern und die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern. Dazu gehören: Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken und Einweg-Schutzbekleidung.
Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegerisch notwendige technische Pflegehilfsmittel. Außerdem übernimmt sie bei der Pflege zuhause bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel und FFP2-Masken.
Pflegehilfsmittel – ab welchem Pflegegrad?
Hauptsache Pflegegrad: Alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad haben den gleichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, egal ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1?
Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 1 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 2?
Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 3?
Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 3 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 4?
Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 4 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 5?
Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 5 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.
Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen Sie bei einem Anbieter (zum Beispiel die curabox) oder Sie vereinbaren den Selbstkauf mit Ihrer Pflegeversicherung. Für das Beantragen von technischen Pflegehilfsmitteln gibt es verschiedene Wege.
Was bekommt man für 42 Euro Pflegehilfsmittel?
Für bis zu 42 Euro können Sie Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken und Einweg-Schutzbekleidung erhalten. In der Regel ist mit dem Höchstbetrag ein Monatsbedarf in der häuslichen Pflege gedeckt.
Kann ich mir die 42 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?
Nein, aber Sie können mit Ihrer Pflegeversicherung vereinbaren, dass Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst kaufen und die Zahlungsbelege einreichen. Dann bekommen Sie die Kosten nachträglich erstattet.
Werden Pflegehilfsmittel vom Pflegegeld abgezogen?
Nein, in keinem Fall kann das Pflegegeld gekürzt werden, wenn Sie Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es um technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geht.