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Pflegehilfsmittel

Ob Desinfektionsmittel, Pflegebett oder Hausnotruf: Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern, Selbständigkeit fördern oder Beschwerden lindern. Anspruch auf eine bedarfsgerechte Versorgung haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.

pflege.de erklärt was Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Pflegehilfsmittel unterscheidet und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Erfahren Sie auch, wie Sie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich erhalten.

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Inhaltsverzeichnis

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Verbrauchsmittel, die bei der häuslichen Pflege helfen oder sie sogar erst ermöglichen. Sie können auch die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern oder gezielt Beschwerden lindern. (1)

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • Technische Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten, Notrufsysteme, Hilfen für die Positionierung (Lagerung)
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe oder FFP2-Masken.

Typische Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen gelistet. Für Privatversicherte gilt der Hilfsmittelkatalog aus ihrem Versicherungsvertrag. Wenn sie pflegerisch notwendig sind, stellt die Pflegeversicherung die Pflegehilfsmittel kostenlos zur Verfügung.

Info
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel – was ist der Unterschied?

Oftmals wird der Einfachheit halber nur von Hilfsmitteln gesprochen. Doch Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind nicht dasselbe. Wer den Unterschied nicht kennt, kann im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden werden. pflege.de zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede:

  1. Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn ein Hilfsmittel von einem Arzt verordnet wurde. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.
  2. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, wenn sie pflegerisch notwendig sind und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht notwendig.
  3. Doppelfunktionale Hilfsmittel dienen mindestens einem der oben genannte Ziele der Pflegeversicherung und zugleich auch dem Behinderungsausgleich. Deshalb werden die Kosten zwischen der Kranken- und der Pflegekasse aufgeteilt. Dazu gehören zum Beispiel Bade- und Toilettenhilfen, Lifter oder Behindertenfahrzeuge. Für die Versicherten ergeben sich daraus keine Nachteile.
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Pflegehilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppen im Überblick

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind die Hilfsmittel nach Produktgruppen geordnet. Pflegehilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen 50 bis 52 (technische Pflegehilfsmittel) und in Produktgruppe 54 (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch). (2)

Produktgruppe (PG) und Beispiele:

  • PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Pflegebetten und Zubehör oder spezielle Pflegerollstühle.
  • PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden wie zum Beispiel Waschsysteme, Duschwägen oder Hilfen für die Positionierung (Lagerung).
  • PG 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität wie zum Beispiel Notrufsysteme oder Hilfen zum Einnehmen von Medikamenten.
  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz oder Schutzschürzen.
Experten-Tipp

Das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis ist nicht verbindlich

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis stellt gemäß Paragraf 78 Abs. 2 SGB XI eine Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die Gesetzessystematik besagen, dass sowohl das Hilfsmittelverzeichnis der GKV als auch das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegeversicherung für die Versicherten nicht verbindlich sind. Sie können somit im Einzelfall auch Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel erhalten, die nicht in diesen Regelwerken aufgeführt sind.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Wenn Sie mehr über die Voraussetzungen, den Antrag, die Kostenübernahme und die Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln erfahren möchten, lesen Sie gerne weiter in diesem pflege.de Ratgeber: Technische Pflegehilfsmittel.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sollen die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessern und Infektionen vorbeugen. Kurz: Sie dienen der Infektionsprophylaxe.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden. Deshalb übernimmt die Pflegeversicherung die Anschaffungskosten nicht einmalig, sondern monatlich bis zu einem Höchstbetrag von 42 Euro.

Liste aller Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: (2)

  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz oder medizinische Gesichtsmasken
  • FFP2-Masken
  • Schutzbekleidung oder Schutzschürzen
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Desinfektionsmittel für Hände

Händedesinfektionsmittel tötet Keime und Erreger auf der Haut ab. Dadurch reduziert sich bei sensiblen Tätigkeiten das Infektionsrisiko für die pflegebedürftige Person und für die Pflegeperson.

Pflegende müssen sich zum Beispiel die Hände desinfizieren, bevor sie Medikamente geben, beim Zähneputzen helfen, einen Katheter anlegen oder einen künstlichen Darmausgang versorgen. Mehr dazu im Ratgeber Händedesinfektion.

Desinfektionsmittel für Flächen

Flächendesinfektionsmittel tötet Keime und Krankheitserreger auf Oberflächen von Gegenständen oder auf dem Fußboden. Es wird auf sensiblen Flächen angewendet, wenn die Gefahr besteht, dass Erreger darauf gelangt sein könnten. So wird das Infektionsrisiko in der häuslichen Pflege verringert.

Desinfektionsmittel für Flächen werden oft im Sanitärbereich verwendet oder in Räumen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Auch Pflegebetten müssen zum Beispiel regelmäßig desinfiziert werden. Mehr dazu im Ratgeber Flächendesinfektion.

Bettschutzeinlagen

Mit einer Bettschutzeinlage können Körperflüssigkeiten im Bett aufgefangen werden. Die Einlagen schützen so das Bett und den Bezug. Und die pflegebedürftige Person kann bequemer und trockener liegen.

Bettschutzeinlagen werden vor allem bei größeren nässenden Wunden oder Inkontinenz benötigt. Die Einlagen ersetzen allerdings keine Inkontinenzversorgung, sondern ergänzen diese um einen zusätzlichen Schutz.

Einmalhandschuhe

Einweg- oder Einmalhandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie Pflegepersonen vor ansteckenden Krankheiten.

Es gibt sie aus verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl und Latex, die je nach Hautverträglichkeit verwendet werden. Auch Fingerlinge sind ein anerkanntes Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, aber Experten raten in den meisten Fällen zur Nutzung von Handschuhen im Pflegealltag.

Als Pflegeperson sollten Sie Einmalhandschuhe beispielsweise bei der Zahnpflege oder beim Wechsel von Inkontinenzmaterial tragen.

Experten-Tipp

Unsterile und sterile Handschuhe

Unsterile Handschuhe finden sich als Pflegehilfsmittel in der Produktgruppe 54 und werden regelhaft durch die Pflegeversicherung gestellt. Sterile Handschuhe, die Sie zum Beispiel beim Katheterwechsel oder der Wundversorgung benötigen, gelten jedoch als Hilfsmittel und finden sich daher im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 19. Es gelten damit auch die Regeln der Hilfsmittelversorgung nach Paragraf 33 (SGB V) und sterile Handschuhe unterliegen nicht den Regeln für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

Norbert  Kamps
Diplom Ingenieur & Sachverständiger für Hilfsmittelversorgung

Mundschutz oder medizinische Gesichtsmasken

Ein Mundschutz, auch Mund-Nasenschutz (MNS), OP-Maske oder medizinische Gesichtsmaske genannt, schützt vor Tröpfchen in der Atemluft, die Krankheitserreger übertragen können. Sie dient vor allem dem Fremdschutz, das heißt, sie schützt andere Personen vor den Erregern des Trägers.

Ein Mundschutz ist schon in dem Moment ratsam, in dem Sie als Pflegeperson leicht erkältet sind und es schnell zu einer Ansteckung der pflegebedürftigen Person kommen könnte.

FFP2-Masken

FFP2-Masken sind Masken aus Vliesstoff, die vor Tröpfchen und Aerosolen schützen. Anders als ein einfacher Mundschutz dienen sie zusätzlich zum Fremdschutz auch dem Selbstschutz. Das heißt, der Träger schützt nicht nur andere, sondern wird auch vor den Erregern von anderen geschützt.

Als Pflegeperson können Sie eine FFP2-Maske tragen, wenn die Pflegebedürftige Person zum Beispiel erkältet ist. So schützen Sie sich selbst vor einer Ansteckung.

Schutzbekleidung oder Schutzschürzen

Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen und Flüssigkeiten. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend. Sie müssen nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.

Schutzschürzen können Sie zum Beispiel nutzen, wenn Sie als Pflegeperson bei der Körperwäsche unterstützen oder die Bettwäsche einer inkontinenten Person wechseln.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich haben pflegebedürftige Versicherte unter drei Voraussetzungen: (1)

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad. Es spielt keine Rolle welchen.
  • Der Pflegebedürftige lebt zuhause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen. Zusätzliche Tages- oder Nachtpflege ist möglich.
  • Der Pflegebedürftige wird zumindest teilweise von Angehörigen oder Freunden privat gepflegt. Ein ambulanter Pflegedienst darf ebenfalls an der Pflege beteiligt sein.

Pflegebedürftige in stationärer Pflege werden direkt über das Pflegeheim mit allen notwendigen Pflegehilfsmitteln versorgt. Sie können deshalb keine zusätzlichen Verbrauchsmittel für die Pflege beantragen. Auch der ambulante Pflegedienst muss eigene Mittel mitbringen und verwenden.

Pflegehilfsmittel für bis zu 42 Euro pro Monat

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat. Es gibt also keine „Pflegehilfsmittel-Pauschale“, sondern eine bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmitteln, die für die Pflege benötigt werden. (1)

Sie entscheiden selbst, welche Mittel Sie für die häusliche Pflege benötigen. Wenn Sie den Höchstbetrag von 42 Euro nicht überschreiten, sind die Verbrauchsmittel für Sie kostenlos und zuzahlungsfrei. Wenn Sie mehr ausgeben, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen.

Info
Erhöhung 2025: Bis zu 42 Euro pro Monat

Zum 01. Januar 2025 werden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt dann bis zu 42 Euro pro Monat für benötigte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Pflegehilfsmittel beantragen: Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Sie haben drei Möglichkeiten, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf Kosten der Pflegeversicherung zu erhalten:

  • Sie können die Produkte über einen Versand-Anbieter online bestellen und regelmäßig versandkostenfrei nach Haus geliefert bekommen. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
  • Oder sie können die Produkte bei ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern beziehen und sie einmal monatlich dort abholen. Auch diese Anbieter rechnen in der Regel direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
  • Oder Sie können bei Ihrer Pflegeversicherung eine Genehmigung einholen und dann die Produkte selbst einkaufen. Die Zahlungsbelege reichen Sie jeden Monat mit einem Formular für die Kostenerstattung ein, um die vorgestreckten Kosten zurückzubekommen.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Varianten zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Pflegehilfsmittel online bestellen

Bei einem zugelassenen Versand-Anbieter können Sie Pflegehilfsmittel online bestellen und bekommen diese dann versandkostenfrei zugeschickt. Diese Anbieter rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Nur Privatversicherte müssen in Vorleistung gehen und sich die Kosten später erstatten lassen.

Die Bestellung über Versand-Anbieter hat den Vorteil, dass Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel kostenlos zugeschickt bekommen und nicht jedes Mal an einem bestimmten Ort abholen müssen.

Natürlich können Sie online und oft auch telefonisch die benötigten Produkte anpassen oder die Versorgung pausieren. Auch ein Beratungsgespräch zu Ihrem Bedarf an Pflegehilfsmitteln in Ihrer persönlichen Pflegesituation ist möglich.

Tipp
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Pflegehilfsmittel aus der Apotheke oder dem Sanitätshaus

Einzelne Apotheken oder Sanitätshäuser bieten eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch an. Wo das in Ihrer Nähe für Sie möglich ist, erfahren Sie am einfachsten bei Ihrer Pflegeversicherung.

Wenn Sie dort einen Versorgungsvertrag unterschrieben haben, können die Anbieter direkt mir Ihrer Pflegekasse abrechnen. Privatversicherte gehen auch hier in Vorleistung und lassen sich die Kosten später erstatten. Die Pflegehilfsmittel müssen Sie einmal im Monat vor Ort abholen.

Pflegehilfsmittel selbst kaufen und auszahlen lassen

Sie können mit Ihrer Pflegeversicherung vereinbaren, dass Sie die Verbrauchsmittel auf eigene Rechnung selbst kaufen, zum Beispiel in einem Drogeriemarkt. Am Monatsende reichen Sie die Zahlungsbelege ein und können sich für gekaufte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro auszahlen lassen.

Sie können auf diese Art immer spontan entscheiden, was Sie in welchen Mengen benötigen. Allerdings müssen Sie selbst einkaufen gehen und hinterher die Zahlungsbelege einreichen. Auch den Höchstbetrag von 42 Euro im Monat müssen Sie gut im Blick behalten, um Mehrkosten zu vermeiden.

Beachten Sie außerdem, dass Pflegeversicherungen bestimmte Anforderungen an die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel haben. In der Regel werden nur die Kosten für Produkte erstattet, die in Qualität, Funktion und Preisgestaltung den Vorgaben entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege oder unterstützen eine selbständige Lebensführung. Auch Hilfsmittel, die die Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern, zählen zu den Pflegehilfsmitteln. Unterschieden werden technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Es gibt technische Pflegehilfsmittel (zum Beispiel Pflegebetten, Notrufsysteme) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder saugfähige Bettschutzeinlagen).

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind dazu da, Infektionen zu verhindern und die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern. Dazu gehören: Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken und Einweg-Schutzbekleidung.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegerisch notwendige technische Pflegehilfsmittel. Außerdem übernimmt sie bei der Pflege zuhause bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel und FFP2-Masken.

Pflegehilfsmittel – ab welchem Pflegegrad?

Hauptsache Pflegegrad: Alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad haben den gleichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, egal ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1?

Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 1 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 2?

Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 3?

Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 3 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 4?

Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 4 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 5?

Die Art der zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel orientiert sich nicht am Pflegegrad. Mit Pflegegrad 5 haben Sie prinzipiell Anspruch auf alle pflegerisch notwendigen Pflegehilfsmittel.

Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen Sie bei einem Anbieter (zum Beispiel die curabox) oder Sie vereinbaren den Selbstkauf mit Ihrer Pflegeversicherung. Für das Beantragen von technischen Pflegehilfsmitteln gibt es verschiedene Wege.

Was bekommt man für 42 Euro Pflegehilfsmittel?

Für bis zu 42 Euro können Sie Desinfektionsmittel für Hände und für Flächen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken und Einweg-Schutzbekleidung erhalten. In der Regel ist mit dem Höchstbetrag ein Monatsbedarf in der häuslichen Pflege gedeckt.

Kann ich mir die 42 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?

Nein, aber Sie können mit Ihrer Pflegeversicherung vereinbaren, dass Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst kaufen und die Zahlungsbelege einreichen. Dann bekommen Sie die Kosten nachträglich erstattet.

Werden Pflegehilfsmittel vom Pflegegeld abgezogen?

Nein, in keinem Fall kann das Pflegegeld gekürzt werden, wenn Sie Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es um technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geht.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 5202.90.4
(1)
Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung (o. J.): § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (letzter Abruf am 15.11.2024)
(2)
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) (o. J.): Hilfsmittelverzeichnis
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home (letzter Abruf am 15.11.2024)
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Gastbeitrag

„Nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel!“

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Nina Urban
 
Nina Urban
Medizinproduktberaterin bei der curabox Pflege

Nina Urban ist Medizinproduktberaterin bei der curabox Pflege, einem Service von pflege.de, der nach Genehmigung Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich an Pflegebedürftige schickt und diese direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Bedürftige Familien rund um das Thema Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege umfassend zu beraten, ist Nina Urbans persönliches Anliegen.

Nina Urban beschreibt die Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege und appelliert an Familien von Pflegebedürftigen, ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu nutzen, um sich damit den Pflegealltag zu erleichtern.

Info
curabox Pflege: Was ist das eigentlich?

Die curabox Pflege ist ein Service von pflege.de für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Die curabox Pflege ist eine Pflegehilfsmittelbox und beinhaltet Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54), die bei anerkanntem Pflegegrad monatlich in Höhe von bis zu 42 Euro von der Pflegekasse finanziert werden. pflege.de berät Familien zu ihrem individuellen Bedarf, übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse und liefert die curabox Pflege monatlich an die Familien aus.

„Nutzen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel!“

Laut Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat, die von der Pflegekasse voll erstattet werden. Dazu gehören folgende sieben Produkte:

  1. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  2. Einmalhandschuhe
  3. Händedesinfektion
  4. Flächendesinfektion
  5. OP-Masken
  6. FFP2-Masken
  7. Einwegschutzschürzen.

Welches Hilfsmittel für welchen Zweck?

Unsere Pflegehilfsmittel sollen Pflegende bei der täglichen Pflege ihrer Angehörigen, Nachbarn und Freunde unterstützen und sowohl den Pflegebedürftigen als auch sich selbst schützen. Ein Mundschutz oder eine FFP2-Maske helfen präventiv dabei, die Ansteckungsgefahr bei Krankheiten wie zum Beispiel bei Grippeviren möglichst gering zu halten. Einwegschutzschürzen leisten sehr gute Dienste, wenn Angehörige ihre pflegebedürftigen Eltern oder ihren Partner auch duschen oder baden. Desinfektionsmittel finden im häuslichen Bereich vielfach Verwendung: Sterillium desinfiziert die Hände und Bacillol unterstützt bei der hygienischen Reinigung von Oberflächen und Hilfsmitteln.

Mein größtes Anliegen? Pflegebedürftige und deren Familien vollumfänglich und individuell zu beraten.
Nina Urban

In den meisten Telefongesprächen schildern mir Familien den Pflegebedarf ihres Angehörigen, sodass wir danach gemeinsam überlegen, welche Hilfsmittel bei der täglichen Pflege helfen können, damit der aktuelle Bedarf abgedeckt und die Pflegenden ihre Wunschzusammenstellung erhalten. Bei Inkontinenz empfehle ich zum Beispiel meistens eine Kombination aus Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

Info
Probieren Sie die waschbaren Bettschutzeinlagen einmal aus

Zusätzlich zu den Produkten der curabox Pflege empfehle ich gerne die waschbaren Bettschutzeinlagen. Diese erweisen sich auch aus Kundensicht als sehr hilfreich. Die waschbaren Bettschutzeinlagen gehören zu einer anderen Produktgruppe (PG 51), können aber von der Pflegekasse zusätzlich zur curabox Pflege genehmigt werden. Die Pflegekasse genehmigt bis zu vier Bettschutzeinlagen pro Jahr.

Die Bettschutzeinlagen bestehen aus einem angenehmen textilen Vlies und verrutschen nicht so leicht wie die Einmal-Bettschutzeinlagen aus Polyethylen und Zellstoff und führen somit zu einem erhöhten Liegekomfort. Viele Betroffene finden das angenehmer und fühlen sich damit sicherer.

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„Ich möchte die Menschen ermutigen, ihren gesetzlichen Anspruch zu nutzen“

Tipp
Nutzen Sie Ihren Anspruch

Was viele nicht wissen: Den Zuschuss für die Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro pro Monat bekommen Pflegebedürftige zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen und werden beispielsweise nicht vom Pflegegeld oder der Pflegesachleistung abgezogen. 

Neben der Beratung zum individuellen Bedarf an Pflegehilfsmitteln steht meistens auch die Aufklärung über den gesetzlichen Anspruch im Fokus. Im Kontakt mit Familien merke ich jeden Tag wieder, dass Aufklärungsbedarf über die rechtlichen Ansprüche besteht. Viele wissen nicht, dass ihnen die Pflegehilfsmittel bei anerkanntem Pflegegrad in Höhe von bis zu 42 Euro zustehen und kaufen beispielsweise Einmalhandschuhe auf eigene Kosten im Drogeriemarkt. Dabei leisten Pflegende ohnehin schon Großes, sodass die Arbeit und finanzielle Belastung zumindest durch diese Pflegehilfsmittelbox etwas erleichtert werden kann. Daher ist es mir ein persönliches Anliegen, Menschen zu bestärken und sie zu ermutigen, auf ihren monatlichen Anspruch zu bestehen. Des Weiteren verweise ich immer auf die Produkte der curabox Pflege, denn diese sind ausschließlich Qualitätsprodukte der deutschen Traditionsmarke HARTMANN, die für die professionelle Pflege geeignet sind.

Wichtiger Hinweis
Nur Hilfsmittel der Produktgruppe 54

Wichtig zu wissen ist, dass nur die sieben beschriebenen Hilfsmittel zur sogenannten Produktgruppe 54 des Hilfsmittelkataloges gehören und demnach monatlich von der Pflegekasse voll erstattet werden.

Ratgeber
Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog

Die größten Sorgen von pflegenden Angehörigen? Der bürokratische Aufwand!

Eines der Themen, welches viele Angehörige am meisten bewegt, ist die Abrechnung mit den Pflegekassen. Viele pflegende Angehörige kümmern sich neben Familie und Beruf um die Pflege der Eltern, Großeltern, Freunde oder Ehepartner, sodass sie wenig Zeit haben und ohnehin stark ausgelastet sind. Sie bewegen Fragen wie „Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse?“, „Was passiert, wenn sich der Bedarf an Pflegehilfsmitteln ändert?“ und „Wie komme ich an das Geld von der Pflegekasse?“ – All diese Fragen beantworte ich gerne und kann sie den Familien sogar komplett abnehmen, indem ich die Kostenübernahme für sie beantrage und die Hilfsmittel direkt mit der Pflegekasse verrechne. Sie müssen sich dann um nichts kümmern und bekommen die Hilfsmittel, die sie brauchen, Monat für Monat von uns nach Hause geschickt.

Die curabox Pflege kann jederzeit, individuell an den Bedarf der Pflegebedürftigen angepasst werden. Es kann zum Beispiel sein, dass sich der Pflegebedarf an sich oder weil man in der Grippezeit kurzfristig einen Monat lang Mundschutze braucht, ändert. Anpassungen kann ich gerne jederzeit für die nächste Lieferung vornehmen. Zudem empfehle ich allen Familien, gerade zu Beginn die Pakete durchzuwechseln und unterschiedliche Produkte auszuprobieren, damit man merkt, womit man gut arbeiten kann und was einem selbst, aber auch den Pflegebedürftigen hilft. Neben unserem telefonischen Kontakt kann die curabox Pflege rund um die Uhr online angepasst werden.

Wenn unterschiedliche Personen bei der Pflege mithelfen, kann man zum Beispiel auch Monat für Monat die Handschuhgrößen variieren, sodass sowohl für die Enkelin in Größe S als auch für den Pfleger in Größe L Einmalhandschuhe vorhanden sind. So kann man jeden Bedarf abdecken und jede Pflegeperson kann die Pflegehilfsmittel nutzen. Falls man von allem zu viel hat, kann man auch mal einen Monat ganz pausieren.

Tipp
Mein Tipp an Familien

Ich empfehle Familien immer, dass sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und sich auch proaktiv zu Fragen informieren sollen – entweder bei uns oder bei den Kassen und Verbänden. Alle haben ihr Leben lang Beiträge in die Pflegekasse einbezahlt, sodass sie jetzt bei Bedarf auch Leistungen in Anspruch nehmen sollen, die ihnen zustehen. Dabei muss man kein schlechtes Gewissen haben.

Was sind die beliebtesten Produkte?

Handschuhe und Desinfektionsmittel, da sie einfach in vielfältigen Pflegesituationen die häusliche Pflege erleichtern.

Was sind die häufigsten Fragen von Familien?

Welche Produkte für ihre individuelle Pflegesituation wirklich empfehlenswert sind und wie die Beantragung und Verrechnung bei der Kasse abläuft. Viele haben “Angst” vor dem bürokratischen Verwaltungs- und dem damit verbundenen Zeitaufwand, den wir ihnen aber komplett abnehmen können.

Was liegt Kunden am meisten am Herzen?

Dass ihre Angehörigen gut versorgt werden und es Hilfsmittel für ihre pflegerischen Tätigkeiten gibt. Bettschutzeinlagen erleichtern ja bei Inkontinenz auch die Versorgung im Alltag und es muss nicht jedes Mal das Bettzeug komplett gewaschen und neu bezogen werden.

Wie findet man heraus, welche Produkte für den eigenen Pflegealltag am besten geeignet sind?

Im Gespräch mit einem Berater oder durchs Ausprobieren. Die ersten beiden Lieferungen können von allem etwas beinhalten, sodass man herausfinden kann, was am besten zum persönlichen Pflegebedarf passt. Danach kann man seine individuelle Box zusammenstellen, die auf den eigenen Bedarf zugeschnitten ist.

 

Mehr zum Thema Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im pflege.de-Magazin: 

Interview
7 Fragen zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Erstelldatum: 7102.50.01|Zuletzt geändert: 5202.60.72
(1)
Bildquelle
© pflege.de
Interview

Pflegehilfsmittel bei Bedarf gratis nach Hause bekommen – 7 Fragen zur Erstattung der curabox Pflege

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Nina Urban
Im Interview
Nina Urban
Medizinproduktberaterin bei der curabox Pflege

Nina Urban ist Medizinproduktberaterin bei der curabox Pflege, einem Service von pflege.de, der Pflegehilfsmittel nach Genehmigung kostenfrei an Pflegebedürftige schickt und diese direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Personen mit anerkanntem Pflegegrad haben einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse des Versicherten. Für diesen Betrag können Versicherte unter anderem Mundschutz, Desinfektionsmittel für Flächen und Hände oder Bettschutzeinlagen erhalten. Die curabox Pflege ist ein Service von pflege.de, der diese Hilfsmittel individuell zusammenstellt und jeden Monat nach Genehmigung kostenlos verschickt. Die sieben häufigsten Fragen zur curabox Pflege beantwortet Nina Urban.

1. Ist die curabox Pflege wirklich voll erstattungsfähig?

Nina Urban: Ja. Und das steht so auch im Gesetz: Gemäß Paragraf 78 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 40 Absatz 2 SGB XI stehen Versicherten bei Erfüllung aller Voraussetzungen für bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gesetzlich zu. Ohne Paragrafen ausgedrückt heißt das: Einen Anspruch haben diejenigen Versicherten, die einen anerkannten Pflegegrad haben und die zuhause gepflegt werden.

Sollten Sie privat versichert sein, so erhalten Sie wie gewohnt eine Rechnung, welche Sie zunächst bei pflege.de begleichen. Anschließend ist diese bei Ihrer Kasse voll erstattungsfähig. Die Versandkosten der curabox Pflege werden in jedem Fall von pflege.de übernommen – egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

2. Was genau ist in der curabox Pflege enthalten?

Nina Urban: In der curabox Pflege enthalten sind Pflegehilfsmittel gemäß der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen und Pflegekassen. Zu der Produktgruppe 54 gehören:

  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Handschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Mundschutz und
  • Schutzschürzen.
curabox-Kunden schätzen die hochwertigen Produkte der deutschen Traditionsmarke HARTMANN. Insbesondere das Händedesinfektionsmittel, unser Sterillium.
Nina Urban

3. Sind die waschbaren Bettschutzeinlagen auch in der curabox Pflege enthalten?

Nina Urban: Nicht ganz. Die waschbaren Bettschutzeinlagen gehören zu den Hilfsmitteln der Produktgruppe 51 und werden neben der curabox Pflege zusätzlich von pflege.de angeboten. Bis zu vier Bettschutzeinlagen werden pro Jahr von der Pflegekasse genehmigt und können entsprechend geliefert werden.

Die jährliche Lieferung der Bettschutzeinlagen wird mit der monatlichen curabox Pflege gemeinsam verschickt.

Die Bettschutzeinlagen können bis zu 250 mal gewaschen werden. Dadurch produzieren die Kunden nicht nur weniger Abfall, sondern handeln auch im Sinne der Umwelt.

4. Bieten Sie in der curabox Pflege auch Inkontinenzschutzmittel an?

Nina Urban: Nein. Das Inkontinenzmaterial gehört nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und kann deshalb nicht im Rahmen der curabox Pflege angeboten werden. Mein Tipp: Lassen Sie sich ein Rezept vom Hausarzt verschreiben. Damit können Sie die Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterialien online bestellen.

Inkontinenzmittel können zusätzlich zu den kostenlosen Pflegehilfsmitteln genutzt werden. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel durch die curabox Pflege) und der Anspruch auf Inkontinenzmaterialien durch ein Rezept vom Arzt schließen sich nicht aus.

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5. Kann ich den Inhalt meiner curabox Pflege ändern?

Nina Urban: Ja, das geht ganz unkompliziert. Den Inhalt der curabox Pflege können Sie jeden Monat anpassen. Teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch einfach zum Ende des Monats mit. Das geht entweder auf unserer Änderungsseite, per E-Mail oder telefonisch. Ab dem darauffolgenden Monat wird die curabox Pflege dann bereits mit der neuen Zusammenstellung geliefert.

Wenn gewollt, erstellen wir also jederzeit individuelle curaboxen Pflege mit genau den Produkten, die der Kunde haben möchte. Natürlich müssen diese Produkte in der Produktgruppe 51 und/oder 54 aufgelistet und genehmigt sein.

Die curabox Pflege kann jeden Monat an den individuellen Bedarf des Kunden angepasst werden. Egal ob Handschuhgröße, Pflegehilfsmittelzusammenstellung oder Lieferintervall. Wir machen alle curabox-Wünsche für unseren Kunden möglich.
Nina Urban

6. Wir vermissen unsere curabox Pflege. Wann kommt sie bei mir zuhause an?

Nina Urban: Sie erhalten von uns jeden Monat eine E-Mail mit einer Sendungsverfolgungsnummer, so dass Sie den Liefertermin Ihrer curabox Pflege stets im Blick haben. Die Pakete bekommen Sie Anfang, Mitte oder Ende des Monats, das bestimmen Sie selbst. Den Turnus können Sie übrigens jeden Monat ändern. Melden Sie sich einfach zum Ende des Monats für den Folgemonat.

7. Ich benötige die curabox Pflege nicht jeden Monat. Welche Alternativen können Sie mir bieten?

Nina Urban: Das ist kein Problem. Wir stellen gerne individuelle Sendungsintervalle für Sie ein. Auch wenn die Lieferung für eine kurze Zeit ausgesetzt werden soll, können wir dies berücksichtigen. Sie erhalten Ihre curabox Pflege dann ganz einfach auf Abruf. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, um die Lieferung zu reaktivieren, damit die curabox Pflege wieder zum gewünschten Zeitpunkt bei Ihnen ankommt.

 

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Erstelldatum: 9102.70.71|Zuletzt geändert: 5202.50.21
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