Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Symbolbild für Hospiz- und Palliativgesetz

Um die Struktur für die medizinische Betreuung von Patienten in der Hospiz- und Palliativpflege zu verbessern, wurde Ende 2015 das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) eingeführt.

pflege.de informiert Sie über die Gesetzesinhalte, Ihre Ansprüche und Beratungsmöglichkeiten zur palliativen Versorgung.

Inhaltsverzeichnis

Hospiz- und Palliativgesetz: Definition

Am 8. Dezember 2015 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ – kurz „Hospiz- und Palliativgesetz“ (HPG) – in Kraft. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, der den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in ganz Deutschland fördert, besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen.

Ziel ist es, Menschen in der letzten Lebensphase jegliche medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Hilfe zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen. Neben dem Ausbau des palliativmedizinischen Angebots für Betroffene zuhause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz wurden auch Informations- und Beratungsleistungen weiter ausgebaut. (1)

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Hospiz- und Palliativgesetz: Die Ziele

Vor der Einführung des Hospiz- und Palliativgesetzes standen unheilbar kranke Menschen oft vor der Herausforderung, ihre letzte Lebensphase und das Sterben gemäß ihren persönlichen Wünschen zu gestalten. Dies lag vor allem daran, dass eine angemessene Palliativversorgung vielfach nicht zugänglich war.

Als Folge verbrachten viele ihre letzten Tage in Pflegeheimen oder Krankenhäusern, ohne die nötige umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung, obwohl ihr Wunsch oft war, zu Hause oder in einem Hospiz betreut zu werden.

Das Hospiz- und Palliativgesetz strebt danach, diese Situation grundlegend zu verbessern. Es sieht vor, flächendeckend Angebote in Palliativmedizin, Palliativpflege und Sterbebegleitung, insbesondere in Hospizen, zu etablieren.

Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die Öffentlichkeit umfassend über diese Versorgungsoptionen zu informieren und zu gewährleisten, dass unheilbar kranke Menschen ihre letzte Lebensphase entsprechend ihren Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten können. Diese Maßnahmen sollen die Lebensqualität in der letzten Lebensphase signifikant erhöhen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken.

Info
In welchen Fällen kommt die Palliativpflege zum Einsatz?

Palliativpflege wird dann notwendig, wenn bei Menschen mit unheilbaren, in der Regel weit fortgeschrittenen Erkrankungen eine kurative – also heilende – Therapie keinen Erfolg mehr verspricht. In solchen Fällen ist die wichtigste medizinische Aufgabe, die Schmerzen des Patienten zu lindern. Daneben sind auch Palliativpflege sowie die psychosoziale Begleitung der Betroffenen Bestandteil der Palliativversorgung, um die letzte Lebensphase lebenswert zu gestalten und ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Hospiz- und Palliativgesetz: Kernpunkte für eine verbesserte Versorgung

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) in Deutschland zielt darauf ab, die Palliativ- und Hospizversorgung zu stärken und weiterzuentwickeln.

Die wesentlichen Ziele des HPG:

  • Palliativversorgung als Teil der Regelversorgung
  • Ambulante Palliativversorgung wird finanziell gefördert
  • Stärkere Vernetzung der medizinischen, pflegerischen und hospizlichen Begleitung
  • Ausbau der Palliativversorgung in ländlichen Regionen
  • Stärkere Förderung der ambulanten und stationären Hospizversorgung
  • Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung
  • Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung in Krankenhäusern
  • Verbesserung der ärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

Palliativversorgung als Teil der Regelversorgung

Ein zentraler Satz im HPG lautet: „Zur Krankenbehandlung gehört auch die palliative Versorgung der Versicherten“. Damit wird klargestellt, dass Versicherte einen Rechtsanspruch auf eine palliative Versorgung als Teil der Krankenbehandlung haben (Paragraf 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V) und sie damit Bestandteil der sogenannten Regelversorgung ist.

Ambulante Palliativversorgung wird finanziell gefördert

Für palliativmedizinische Leistungen und entsprechende Qualifizierungen von Medizinern und Pflegepersonal werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Ambulante Dienste können ihre palliativen Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Das Gesetz sieht auch vor, die finanziellen Ressourcen für die ambulante Palliativversorgung zu erhöhen, um sicherzustellen, dass Patienten zu Hause oder in ihrer gewohnten Umgebung adäquate Unterstützung erhalten können.

Tipp
Verordnung und Kostenübernahme der Palliativpflege

Ein Krankenhausarzt kann die SAPV-Versorgung nur auf sieben Tage begrenzt verordnen. Niedergelassene Vertragsärzte können dies hingegen für eine unbegrenzte Dauer tun. Die Krankenkassen genehmigen in der Regel maximal 30 Tage. Braucht ein Patient auch anschließend eine SAPV-Versorgung, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.

Stärkere Vernetzung der medizinischen, pflegerischen und hospizlichen Begleitung

Ärzte, Pflegedienste und Hospize sollen künftig stärker vernetzt sein: zum Beispiel durch Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen sowie eine engere Zusammenarbeit von stationären Pflegeeinrichtungen mit ambulanten Hospizdiensten. Dies soll den Betroffenen  eine umfassende und nahtlose Betreuung zu gewährleisten.(1)

Ausbau der Palliativversorgung in ländlichen Regionen

Besonders in ländlichen und strukturschwachen Gebieten ist die Zugänglichkeit zur Palliativversorgung oft eingeschränkt. Initiativen zum Ausbau dieser Dienste in ländlichen Regionen sind daher wichtig, um eine gleichberechtigte Versorgung sicherzustellen.

Schwerstkranke und sterbende Menschen haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), die ein breites Spektrum palliativmedizinischer und palliativpflegerischer Leistungen bietet. Ziel ist eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung in der vertrauten häuslichen Umgebung.

Info
Allgemeine Palliativversorgung (AAPV) vs. Spezialisierte Palliativversorgung (SAPV)

Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Diese Form der Palliativversorgung ist für Patienten gedacht, deren Bedarf an medizinischer und pflegerischer Betreuung durch die reguläre ambulante Versorgung, wie sie beispielsweise durch Hausärzte und ambulante Pflegedienste geleistet wird, gedeckt werden kann. Sie konzentriert sich auf die Linderung von Beschwerden und die Unterstützung im Alltag.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): SAPV richtet sich an Patienten mit besonders komplexen Symptomen, die eine intensivere und spezialisierte Betreuung benötigen. Diese wird von interdisziplinären Teams erbracht, die in der Palliativmedizin besonders geschult sind. SAPV umfasst umfangreichere medizinische und pflegerische Leistungen als die AAPV und zielt darauf ab, auch in schwierigen Situationen eine adäquate Versorgung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

Stärkere Förderung der ambulanten und stationären Hospizversorgung

Das Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung sichert den stationären Hospizen und Kinderhospizen eine stärkere Förderung durch die Krankenkassen zu. Sie tragen die zuschussfähigen Kosten nun zu 95 Prozent unter Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung. Der Mindestzuschuss pro Kalendertag liegt bei 296,10 Euro täglich (Stand 2022).(2)

Der Zuschuss soll dazu beitragen, die Trauerbegleitung der Angehörigen zu unterstützen. Im Bereich der ambulanten Hospizarbeit durch Ehrenamtliche werden neben Personalkosten auch Sachkosten wie beispielsweise Fahrtkosten erstattet.

Info
Unterschiede von Hospiz- und Palliativversorgung

Die Hospizversorgung und die Palliativbetreuung betreffen beide die medizinische und pflegerische Betreuung von Menschen mit stark begrenzter Lebensdauer. Sie überschneiden und ergänzen sich, haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.

  • Eine Palliativversorgung kann stationär oder ambulant erfolgen und zielt auf eine vorübergehende intensive medizinische Versorgung zur Linderung starker Schmerzen ab. Die Palliativstationen von Krankenhäusern entlassen Patienten, nachdem sie stabilisiert wurden, in der Regel nachhause oder in ein Hospiz.
  • Eine Hospizversorgung – also die Versorgung in Hospizen – wird Sterbenden in ihrer letzten Lebensphase bis zum Tod zuteil. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht auf der medizinischen Versorgung, sondern es gilt, den Patienten Lebensqualität und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Die Verweildauer fällt sehr unterschiedlich aus: Einige Patienten versterben nach wenigen Tagen, andere verbringen im Hospiz Wochen und Monate.

Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung

Krankenkassen sind seit der Einführung des Palliativ- und Hospizgesetzes dazu verpflichtet, unheilbarkranke Menschen über die Möglichkeiten einer Palliativ- und Hospizversorgung zu informieren und über die Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge, insbesondere über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Darüber hinaus haben Alten- und Pflegeheimbewohner Anspruch auf eine allgemeine Vorsorgeplanung. Diese Beratungen zielen darauf ab, Bewohnern von Pflegeheimen die Gelegenheit zu geben, sich in Gesprächen mit Ärzten, qualifizierten nicht-ärztlichen Beratern sowie Angehörigen umfassend über verfügbare Optionen zu informieren.

Dies ermöglicht es ihnen, eine Patientenverfügung zu erstellen und genaue Entscheidungen über ihre zukünftige medizinische und pflegerische Behandlung zu treffen, um eine ihren Wünschen entsprechende Versorgung sicherzustellen.

Bonus
Formular Patientenverfügung
  • PDF-Formular als Vorlage für Ihre Patientenverfügung
  • Online ausfüllen oder ausdrucken
  • Mit den Textbausteinen vom Justizministerium

Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung in Krankenhäusern

Pflegerische Sterbebegleitung ist nun ein gesetzlich festgelegter Bestandteil in stationärer und ambulanter Pflege, so auch in Alten- und Pflegeheimen. Dies soll die Verbesserung der Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen bewirken. Seit 2017 können Krankenhäuser individuelle Zusatzentgelte für Palliativdienste und Konsiliardienste vereinbaren.

Krankenhäuser können zudem ambulante Hospizdienste mit Sterbebegleitung beauftragen und die Leistungen über die Krankenkassen abrechnen.

Info

Ein palliativmedizinischer Konsiliardienst (PKD) kümmert sich um schwer erkrankte Patienten, die in einer Klinik behandelt werden, die über keine Palliativstation verfügt. Der PKD setzt sich zusammen aus Ärzten, Pflegekräften und anderen Fachkräften wie Sozialarbeitern oder Psychologen.

Verbesserung der ärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind angehalten, Kooperationsverträge mit Vertragsärzten und Hospizdiensten abzuschließen, um die ärztliche Versorgung in diesen Einrichtungen zu verbessern. Die teilnehmenden Ärzte erhalten dafür zusätzlich eine finanzielle Förderung. Die Sterbebegleitung ist zudem ausdrücklich Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung (Paragrafen 28 und 75 SGB XI).

Den Bewohnern von Pflegeheimen soll zudem eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase zur Verfügung stehen. Das Angebot wird von den Krankenkassen finanziert.

Info
Drei Monate Auszeit für Sterbebegleitung von Angehörigen

In Deutschland ermöglicht das Gesetz zur Familienpflegezeit Arbeitnehmern, bis zu drei Monate Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Während dieser Zeit können Beschäftigte entweder eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen, um sich der Sterbebegleitung zu widmen. Diese Regelung stellt sicher, dass Menschen in dieser emotional herausfordernden Zeit nicht zwischen Beruf und der Betreuung eines sterbenden Angehörigen wählen müssen und gibt ihnen den Raum, sich auf die Bedürfnisse ihrer Familie zu konzentrieren.

Kosten für die Palliativversorgung

Der Patient muss an einer unheilbaren Erkrankung leiden und sich im fortgeschrittenen Stadium befinden. Es muss eine ärztliche Verordnung für eine palliative Versorgung vorliegen.

Die Kostenübernahme der Krankenversicherung für die Palliativversorgung richtet sich auch nach dem Ort:

  • stationäre Palliativversorgung
  • ambulante Palliativversorgung

Kosten für stationäre Palliativversorgung

Die Kosten für die Palliativpflege in Krankenhäusern werden von den Krankenkassen zu 100 Prozent übernommen. Bei einem Aufenthalt in einem Pflege- oder Altenheim zahlt die Krankenkasse zwar ebenfalls die Palliativversorgung, für Unterkunft und Verpflegung muss der Betroffene jedoch selbst aufkommen.

Bei einer Versorgung in einem Hospiz fallen für Patienten keine Kosten an. Die Krankenkasse trägt in diesem Fall einen Anteil von 95 Prozent. Für den Rest kommt das Hospiz selbst auf und finanziert sich unter anderem durch Spenden.

Kosten für ambulante Palliativversorgung

Die Kosten der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung, die zu Hause erbracht wird, werden gemäß den festgelegten Vergütungsvereinbarungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt. Bei Privatversicherten hängt die Erstattung vom jeweiligen Krankenversicherungstarif ab.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) umfasst Leistungen wie Pflege, Schmerztherapie, psychosoziale Begleitung und medizinische Tätigkeiten.

Info
Allgemeine Palliativversorgung (AAPV) vs. Spezialisierte Palliativversorgung (SAPV)

Anhand des Betreuungsaufwands wird zwischen allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung unterschieden.

  • Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) beinhaltet eine kontinuierliche Versorgung durch Ärzte und Pflegedienste, kann aber auch stationär in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern stattfinden.
  • Patienten mit besonders aufwändigem Betreuungsbedarf benötigen dagegen eine spezialisierte Palliativversorgung (SAPV) – das ist ebenfalls stationär oder ambulant möglich. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung beinhaltet eine eng verzahnte Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegediensten und Seelsorgern in einem sogenannten Palliative Care Team (PCT) und gewährleistet so eine optimale palliative Betreuung. Die Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung erfolgt durch einen Vertrags- oder Krankenhausarzt.
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Hilfreiche Adressen

Nicht zuletzt sind durch das HPG auch Krankenkassen verpflichtet, über Palliativversorgung zu informieren und zu beraten.

Weiterführende Informationen bieten unter anderem:

Info
Palliativmedizinischer Konsiliardienst (PKD)

Ein palliativmedizinischer Konsiliardienst (PKD) kümmert sich um schwer erkrankte Patienten, die in einer Klinik behandelt werden, die über keine Palliativstation verfügt. Der PKD setzt sich zusammen aus Ärzten, Pflegekräften und anderen Fachkräften wie Sozialarbeitern oder Psychologen

 

Häufig gestellte Fragen

was ist das HPG?

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) regelt die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland und hat zum Ziel, die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern. Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen, um die Hospiz- und Palliativversorgung zu fördern und eine angemessene hospizliche und palliative Versorgung von Patienten an verschiedenen Orten sicherzustellen.

 

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Erstelldatum: 7102.01.52|Zuletzt geändert: 5202.90.11
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (2016): Hospiz- und Palliativgesetz - Bessere Versorgung schwerstkranker Menschen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Flyer_Poster_etc/Hospiz-_und_Palliativgesetz.pdf (letzter Abruf am 11.09.2025)
(2)
AOK-Bundesverband eGbR (o. J.): Lexikon - Hospiz
https://www.aok.de/pp/lexikon/hospiz/ (letzter Abruf am 11.09.2025)
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